Fach-
Sozialbetreuer/in
Altenarbeit

Die Finanzierung

Den Auszubildenden entstehen keine Schulkosten!

Finanzierung des Lebensunterhalts während der Ausbildung:

Bildungskarenz – Arbeitspause für Weiterbildung

Die Bildungskarenz eröffnet ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit, sich bis zu einem Jahr von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich der Aus- und Weiterbildung zu widmen, ohne dafür das Arbeitsverhältnis aufzulösen. (Zustimmung durch Dienstgeber erforderlich)

Erkundige dich vorab bei deiner regionalen AMS-Geschäftsstelle, ob dein Weiterbildungswunsch gefördert werden kann und ob du die Voraussetzungen erfüllst.

Nähere Informationen dazu sind auf der Homepage der Arbeiterkammer Oberösterreich zu finden (www.arbeiterkammer.com).

Arbeitsstiftung

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, die Ausbildung über eine Arbeitsstiftung zu absolvieren. Dabei wirst du bereits während der Ausbildung von einer Einrichtung der Altenarbeit begleitet mit dem Ziel, nach der Ausbildung dort ein Dienstverhältnis zu begründen. Vom AMS erhältst du eine Unterstützung für die Finanzierung deines Lebensunterhalts. Zusätzlich wird an StiftungsteilnehmerInnen ein ausbildungsbedingter monatlicher Zuschuss ausbezahlt.

Die Ausbildung wird in Vollauslastung absolviert.

Für nähere Informationen sende eine Mail an sinnstifter@sone.co.at

OÖ Pflegestipendium (€ 600,–)

Wenn du für deine Ausbildung keine existenzsichernden Maßnahmen vom AMS beziehst, kannst du das OÖ Pflegestipendium beantragen. Infos und Antrag auf https://www.ooe-pflegestipendium.at/

Pflegestipendium (täglich mind. € 51,20)

Das Pflegestipendium kann beim AMS beantragt werden. Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:

  • Mindestalter 20 Jahre
  • Bei Matura, Schul- oder Studienabbruch zusätzlich Ausbildungsbeginn
    frühestens 2 Jahre nach der Matura bzw. nach dem Abbruch sofern kein
    ALG-Anspruch besteht
  • Mindestauslastung der Ausbildung: 25 Wochenstunden (Durchrechnung über die gesamte Ausbildungszeit)
  • Beratungstermin am AMS

Das Pflegestipendium kann auch in Kombination mit einer Stiftungsteilnahme beantragt werden (täglich mind. € 47,87 vom AMS + monatlich € 200,– ausbildungsbedingter Zuschuss ).

Pflegestipendium und Oberösterreichisches Pflegestipendium können nicht gleichzeitig bezogen werden!

Kombimodell (Stufenmodell)

Voraussetzung für diese Art der Finanzierung des Lebensunterhalts ist, dass von Seiten des AMS kein Anspruch auf eine Förderung besteht!

Diesem Modell liegt ein Dienstverhältnis bei einem Heimträger im Stundenausmaß von 20 Wochenstunden zugrunde. 10 Stunden davon werden als Arbeitsleistung absolviert, 10 Stunden stehen für die Ausbildung zur Verfügung. Der Gesamtaufwand (Arbeit und Ausbildung)  beträgt ca. 40 Wochenstunden.

Im Rahmen des Kombi-Modells absolvieren die Auszubildenden neben ihrer Tätigkeit als Hilfskraft in einem ersten Schritt eine Heimhilfe-Ausbildung. Nach Abschluss der Heimhilfe können Tätigkeiten der Heimhilfe im Alten- und Pflegeheim übernommen werden. Nach der Pflegeassistenz-Prüfung werden dann die Tätigkeiten der Pflegeassistenz umgesetzt. Letztlich folgt der letzte Teil der FSB„A“-Ausbildung.

Die Entlohnung erfolgt bereits bei Beschäftigungsantritt als Heimhilfe, nach Abschluss der Pflegeassistenz als Pflegeassistenz.

Das Kombi-Modell ist derzeit in folgenden Ausbildungseinrichtungen anwendbar:

  • Altenbetreuungsschule des Landes OÖ in Gaspoltshofen
  • Berufsförderungsinstitut OÖ in Linz

Bei Interesse nimm‘ bitte vorab mit dem AMS Kontakt auf, um eine mögliche Förderwürdigkeit zu klären.
Für weitere Informationen kontaktiere bitte anschließend die entsprechende Ausbildungsstätte und den Sozialhilfeverband deines Wohnbezirkes.

Zusätzlich zum Kombi-Modell kann auch das Oberösterreichische Pflegestipendium beantragt werden!

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