Fach-
Sozialbetreuer/in
Behindertenarbeit

Die Finanzierung

Je nach Ausbildungsstätte fallen Kosten von ca. €1.200,– pro Ausbildungsjahr, zum Teil zuzüglich Aufnahmeentgelt, Prüfungsgebühren, Kopierkosten an.

Finanzierung des Lebensunterhalts während der Ausbildung:

 

Bildungskarenz – Arbeitspause für Weiterbildung

Die Bildungskarenz eröffnet ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit, sich bis zu einem Jahr von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich der Aus- und Weiterbildung zu widmen – ohne dafür das Arbeitsverhältnis aufzulösen (Zustimmung durch Dienstgeber erforderlich).

Erkundige dich vorab bei deiner regionalen AMS-Geschäftsstelle, ob dein Weiterbildungswunsch gefördert werden kann und ob du die Voraussetzungen erfüllst.

Nähere Informationen dazu sind auf der Homepage der Arbeiterkammer Oberösterreich zu finden (www.arbeiterkammer.at).

Arbeitsstiftung

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, die Ausbildung über eine Arbeitsstiftung zu absolvieren. Dabei wirst du bereits während der Ausbildung von einer Einrichtung der Altenarbeit oder Behindertenbetreuung begleitet mit dem Ziel, nach der Ausbildung dort ein Dienstverhältnis zu begründen. Vom AMS erhältst du eine Unterstützung für die Finanzierung deines Lebensunterhalts, zusätzlich wird an StiftungsteilnehmerInnen ein ausbildungsbedingter monatlicher Zuschuss ausbezahlt und die Schulkosten werden übernommen. Die Ausbildung wird in Vollauslastung absolviert.

Für nähere Informationen sende eine Mail an sinnstifter@sone.co.at


OÖ Pflegestipendium (€ 600,–)

Wenn du für deine Ausbildung keine existenzsichernden Maßnahmen vom AMS beziehst, kannst du das OÖ Pflegestipendium beantragen. Infos und Antrag auf https://www.ooe-pflegestipendium.at/

Pflegestipendium (täglich mind. € 51,20)

Das Pflegestipendium kann beim AMS beantragt werden. Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:

  • Mindestalter 20 Jahre
  • Bei Matura, Schul- oder Studienabbruch zusätzlich Ausbildungsbeginn
    frühestens 2 Jahre nach der Matura bzw. nach dem Abbruch sofern kein
    ALG-Anspruch besteht
  • Mindestauslastung der Ausbildung: 25 Wochenstunden (Durchrechnung über die gesamte Ausbildungszeit)
  • Beratungstermin am AMS

Das Pflegestipendium kann auch in Kombination mit einer
Stiftungsteilnahme beantragt werden (täglich mind. € 47,87 vom AMS
+ monatlich € 200,– ausbildungsbedingter Zuschuss ).

Pflegestipendium und Oberösterreichisches Pflegestipendium können nicht gleichzeitig bezogen werden!

Für nähere Informationen sende eine Mail an sinnstifter@sone.co.at

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